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06/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Bundestag soll Änderungen bei den EU-Eigenmitteln zustimmen

(eu) Das vom Rat der Europäischen Union am 29. September 2000 beschlossene System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft in deutsches Recht umzusetzen, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (14/6142), den der Bundestag am 31. Mai zur Beratung an den Europaausschuss überwiesen hat.

Darin heißt es, das Gewicht der Mehrwertsteuer-Eigenmittel werde als Folge des Beschlusses abnehmen und die Bedeutung der Bruttosozialprodukt-Eigenmittel wachsen. Die Gesamtabführungen Deutschlands an die EU beziffert die Regierung für dieses Jahr mit 22,9 Milliarden Euro, für 2002 mit 23,7 Milliarden Euro, für 2003 mit 23,8 Milliarden Euro, für 2004 mit 23,1 Milliarden Euro, für 2005 mit 22,6 Milliarden Euro und für 2006 mit 22,5 Milliarden Euro.

Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, mit der Reduzierung des Mehrwertsteueranteils an den Eigenmitteln und der Verringerung des deutschen Anteils an der Finanzierung des britischen Beitragsrabatts habe die Regierung Entlastungen erreicht. Diese blieben allerdings hinter einem von der Länderfinanzministerkonferenz erarbeiteten Modell zurück.

Die Regierung wird aufgefordert, weiterhin eine "gerechte Lastenverteilung" anzustreben. Sie nehme auf der Basis von Schätzungen der EU-Kommission für 2001 bis 2006 Entlastungen Deutschlands von 4,2 Milliarden Euro und leicht sinkende Gesamtabführungen an den EU-Haushalt ab 2004 an. Der Bundesrat meint hingegen, dass sich die Abführungen weiter deutlich erhöhen werden. Die Regierung hält in ihrer Gegenäußerung daran fest, dass die Länder nicht belastet würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106050a
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