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07/2001
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REGIERUNG ANTWORTET DER PDS

Familienpolitische Leistungen sind um 20 Prozent angestiegen

(fi) Das finanzielle Volumen wichtiger familienpolitischer Leistungen, an denen der Bund beteiligt ist, hat seit 1998 von 87,6 Milliarden DM um rund 20 Prozent auf 95 Milliarden DM im Jahr 2000 zugenommen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6230) auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion zur Reform des Familienlastenausgleichs (14/4983).

Mit der Anhebung des Grundfreibetrages, der Senkung des Eingangssteuersatzes und der Erhöhung des Kindergeldes schaffe die Bundesregierung "dauerhafte und spürbare" Entlastungen bei den Arbeitnehmern und Familien. Ein Ehepaar mit 60.000 DM Bruttojahresverdienst und zwei Kindern werde im Vergleich zum Einkommensteuerrecht 1998 in diesem Jahr um 2.930 DM entlastet, heißt es in der Antwort. Die Regierung stellt klar, dass bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern alle Eltern grundsätzlich gleich behandelt würden. Es stimme nicht, dass für Kinder abhängig von der Höhe des Einkommens ihrer Eltern ein unterschiedlich hohes Existenzminimum zu Grunde gelegt werde.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben Ende 1999 über 263.000 Kinder unter sieben Jahren bei Alleinerziehenden den erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz von 55 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes erhalten. Dies seien 4,8 Prozent aller in Deutschland lebenden Kinder unter sieben Jahren und knapp 57 Prozent aller Kinder gewesen, die Sozialhilfe erhalten. Der derzeit in der Sozialhilfe anerkannte Bedarf für Kinder deckt nach Regierungsangaben das Existenzminimum einschließlich der Aufwendungen für die soziale Integration sowie der Betreuungskosten ab.

Die Zahl der Ehepaare ohne Kinder hat sich der Antwort zufolge zwischen 1970 und 1999 in den alten Ländern von 5,26 Millionen auf 7,7 Millionen erhöht. In den neuen Ländern und Ost-Berlin sei diese Zahl zwischen 1991 und 1999 von 1,69 Millionen auf 1,8 Millionen gestiegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107022a
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