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07/2001
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Einheitliche Vorgaben für Sicherungsscheine

(re) Sicherungsscheine, die Reisenden bei Buchung ausgegeben werden, um diese im Falle einer Insolvenz des Veranstalters zu schützen, sollen nach dem Willen des Bundestages künftig nach einheitlichen Vorgaben erstellt werden. Das Parlament beschloss am 21. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (14/6350) einstimmig entsprechende Änderungen reiserechtlicher Vorschriften und billigte damit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5944).

Diese hatte es darin unter anderem als bedenklich bezeichnet, dass nach derzeitiger Praxis Sicherungsscheine zum Teil auf der Rückseite der Flugtickets oder an anderer Stelle abgedruckt und somit für Reisende nicht ohne weiteres auffindbar seien. Das neue Gesetz soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107031a
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