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07/2001
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REFORM DES SCHULDRECHTS

Geteiltes Echo auf Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen

(re) Zustimmung, aber auch teils massive Kritik hat bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 2. und 4. Juli ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6040) erfahren, mit dem das deutsche Schuld- und Verjährungsrecht umfassend modernisiert werden soll.

So erklärte Professor Claus-Wilhelm Canaris, es sei "wenig realistisch", eine EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf wie von Brüssel gefordert bis Jahresende in deutsches Recht umzusetzen, mit einer großen Reform des Schuldrechts aber zu warten. Für eine Verschiebung dieser Reform zu plädieren, hieße ihr Scheitern in Kauf zu nehmen.

Ähnlich argumentierte auch Carsten Harms von der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Konzept der Koalition sei "geglückt", es jetzt statt in einem Rutsch gestaffelt umzusetzen, würde nur zu "Chaos" führen. Mit wesentlichen Erleichterungen für die praktische Arbeit rechnet auch der Kölner Notar Professor Günter Brambring.

Kritische Stimmen gab es dem gegenüber von Vertretern der Wirtschaft. So wandte sich Armin Busacker vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) etwa gegen eine "uferlose Ausweitung" der Haftungsklauseln. Sigrid Hintzen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) monierte, die gegenwärtige Fassung des Schuldrechtentwurfs trage dem angemessenen Interessenausgleich der Betroffenen nicht Rechnung. Wie BDI und HDE kritisierten auch Christian Groß vom Deutschen Industrie- und Handelstag sowie Martin Fricke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft das geplante In-Kraft-Treten der Reform am 1. Januar 2002. Dieser Termin sei "nicht akzeptabel", so Groß. Es werde große Schwierigkeiten machen, bis dahin Hunderttausende von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem neuen Recht anzupassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107033b
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