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07/2001
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Gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung einführen

(re) Urheber und ausübende Künstler sollen einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung erhalten. SPD und Bündnis 90/Die Grünen streben dies mit einem Gesetzentwurf (14/6433) zur Änderung des Urheberrechts an. Was angemessen ist, sollen künftig Verbände von Urhebern gemeinsam mit Organisationen von so genannten Werknutzern (etwa Verlage oder Sendeanstalten) entscheiden. Auf diese Weise bestimmten die Beteiligten "in einem Konsens orientierten Verfahren" selbst, was in einzelnen Bereichen der Kulturwirtschaft angemessen sei.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne begründen ihre Initiative damit, während manche Urheber, wie beispielsweise fest angestellte Mitarbeiter von tarifgebundenen Sende- und Presseunternehmen, durch Tarifverträge geschützt seien, sei dies in anderen Bereichen nicht der Fall. So scheiterten insbesondere freiberufliche Urheber oft bei dem Versuch, gegenüber den ihnen strukturell überlegenen Verwertern gerechte Vertragsbedingungen durchzusetzen.

Urheber nicht beteiligt

Auf der anderen Seite agierten auf der Seite der Verwerter zunehmend Großunternehmen, die eine Vielfalt von Werknutzungsmöglichkeiten unter einem Dach organisierten. Diese bemühten sich um eine zeitlich und sachlich unbeschränkte Verwertung und sicherten sich auf diese Weise einen beachtlichen Anteil der Erlöse aus der Verwertung von Nebenrechten, häufig ohne angemessene Beteiligung der Urheber und Interpreten.

In ihrer Antwort (14/6426) auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/4359) betont die Regierung, die gewählte Lösung zur Novellierung des Urheberrechts entspreche den Bedürfnissen der neuen Medien sowie der wünschenswerten internationalen Kooperation. Auf eine detaillierte Normierung des Urhebervertragsrechts bewusst verzichtet worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107034a
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