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07/2001
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GESETZENTWURF BESCHLOSSEN

Vor einer Zuwanderung deutsche Abstammung und Sprache klären

(in) Ein neues Recht zur Klärung der deutschen Volkszugehörigkeit wurde am 6. Juli im Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Der Innenausschuss hatte zu einem Gesetzentwurf der Koalition (14/6310) eine Beschlussempfehlung (14/6573) vorgelegt.

Eine Klarstellung des Status von Spätaussiedlern war nach Ansicht von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen notwendig geworden, nachdem es auf Grund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht auszuschließen gewesen sei, dass die Zuwanderungsmöglichkeit für Spätaussiedler erheblich erweitert worden wären. Statt den Nachweis, zum deutschen Volkstum zu gehören, durch einen Sprachtest zu führen, wären auch andere Möglichkeiten, zum Beispiel das Angebot von Zeugen in Frage gekommen, so die Koalitionsfraktionen.

Mit dem nun verabschiedeten Spätaussiedlerstatusgesetz wird das Bundesvertriebenengesetz geändert. Danach soll die deutsche Volkszugehörigkeit für Personen ab Jahrgang 1924 mit mindestens einem Elternteil deutscher Staatsangehörigkeit gelten, wenn diese sich bis zum Verlassen des jeweiligen Aussiedlergebietes eindeutig zum deutschen Volkstum oder zur Nationalität erklärt hat. Die rechtliche Zuordnung soll außerdem "durch die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache" bestätigt werden.

So ist festzustellen, ob jemand zum Zeitpunkt der Aussiedlung "zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann". Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn eine familiäre Vermittlung des Deutschen auf Grund schwerwiegender Verhältnisse im Aussiedlungsgebiet nicht möglich oder nicht zumutbar war. Im Fachausschuss waren sich Koalition und Union darüber einig, dass ohne diese Klarstellung die Integration von Spätaussiedlern wesentlich erschwert gewesen wäre. Über weitere Änderungen des Vertriebenengesetzes soll später entschieden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107037a
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