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07/2001
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ÜBERARBEITETES ZEUGENSCHUTZPROGRAMM

"Wichtiger Schritt im Kampf gegen die Schwerstkriminalität"

(in) Den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeiteten Gesetzentwurf des Bundesrates (14/6279– neu,14/6467) von 1999 zur Verbesserung des Schutzes gefärdeter Zeugen hat der Bundestag am 29. Juni gegen die Stimmen der PDS beschlossen.

Nach Auffassung von Parlament und Länderkammer sind bisher bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und der Zeugenschutz wird auf eine tragfähige gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Regierung hatte erklärt, mit der Verabschiedung werde ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Schwer- und Schwerstkriminalität erreicht. Bislang erfolgte der Zeugenschutz allein auf Basis polizeirechtlicher Generalklauseln, strafrechtlicher Grundsätze des Notstands oder Verwaltungsrichtlinien. Wegen spezifischer Regelungen zur Aufrechterhaltung einer Tarnidentität von Zeugen, deren Angehörigen oder nahe stehenden Personen war die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erforderlich. Das neue Zeugenschutzgesetz regelt die Voraussetzungen für Zeugenschutzmaßnahmen, Aufgabenzuweisungen an die Zeugenschutzdienststelle und die Verpflichtung von zu schützenden Personen sowie Befugnisnormen zur Unterstützung der Zeugenschutzdienststelle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107039a
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