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07/2001
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ANHÖRUNG

"Nutzen von Patenten im Software-Bereich eher kontraproduktiv"

(ku) Der Nutzen klassischer Patentregelung ist im Bereich der neuen Medien aus wirtschaftlicher und innovativer Sicht eher zweifelhaft.

Während Patentschutz sonst als Anreiz diene, eigene geistige und materielle Investitionen Gewinn bringend zu vermarkten, würde sich dies bei Softwareentwicklungen eher kontraproduktiv auswirken. Zu dieser Folgerung kam die Mehrheit der geladenen Sachverständigen der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses "Neue Medien" und des Rechtsausschusses am 21. Juni. Die Erörterung technischer Grundlagen, juristischer Fragen, unternehmerischer Aspekte und wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen erfolgte auch mit Bezug auf einen Antrag der CDU/CSU zum "Schutz der Rechte für Software" (14/4384).

Urheberrecht ausreichend

Daniel Probst, Ökonom der Universität Mannheim, sagte, US-Studien hätten ergeben, dass stärkerer Schutz für Softwareentwicklung eher zur Stagnation oder Abnahme von Forschungsaktivitäten führe. Auch wären kleine und mittlere Unternehmen "schon aus Kostengründen" nicht an Softwarepatenten interessiert, während "Multis" ihre Patentabteilungen ausbauten. Für innovative Entwicklung sei der bisherige Softwareschutz durch das Urheberrecht ausreichend, zumal niemand langfristige Konsequenzen von Gesetzesänderungen übersehe. Elke Bouillon von der Phaidros Software AG erläuterte, der Fortschritt im Softwarebereich sei viel zu schnell für längerfristige Patentinvestitionssicherung. Kathrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, BITKOM, bestätigte dies, forderte aber eine bessere Abstimmung zwischen Urheber- und Patentrecht und die Anpassung an internationale Standards, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107040c
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