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07/2001
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TARIFVERTRAGSGESETZ

Kollektivrechtliche Sperre beseitigen

(as) Die kollektivrechtliche Sperrwirkung im Tarifvertragsgesetz soll beseitigt werden, um betriebliche Bündnisse für Arbeit gesetzlich zu sichern. In einem von der F.D.P. vorgelegten Gesetzentwurf (14/6548) heißt es, auf diese Weise könne Arbeitnehmern in den Betrieben vor Ort die Möglichkeit eröffnet werden, selbst über die Annahme oder Ablehnung einer Beschäftigungsgarantie zu entscheiden. Nach Angaben der Fraktion gehören betriebliche Bündnisse für Arbeit mittlerweile zur Normalität.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107047c
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