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07/2001
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MEHRHEIT IM BUNDESTAG

Die Entwicklung der ländlichen Räume fördern

(vs) Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Entwicklung der ländlichen Räume zu fördern, übergreifende Ziele und Integratoren für ihre nachhaltige Entwicklung festzulegen und Umwelt- und Naturschutzbelange noch stärker in der Agrarpolitik zu berücksichtigen. Der Bundestag hat am 21. Juni einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (14/4544) auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (14/5909) angenommen.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes müsse sich außerdem darauf konzentrieren, heißt es, Arbeitsplätze zu schaffen, die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung weiter zu entwickeln und agrarstrukturelle Entwicklungen sowie Angebote für Freizeit und Erholung im ländlichen Raum zu fördern.

Initiative der Union wurde abgelehnt

Keine Mehrheit fand im Plenum der Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/5080), den ländlichen Raum gemeinsam mit der Landwirtschaft zu stärken. Die Antragsteller forderten darin unter anderem, die Agenda-2000-Beschlüsse dahin gehend zu korrigieren, um ausreichende Mittel zur Förderung der regionalen Wirtschafts- und Lebensräume zur Verfügung stellen sowie die Infrastruktur im Agrar- und Marktbereich zufrieden stellend ändern zu können. Dies solle zur Verbesserung der Regionalvermarktungswege und zur Stärkung der Arbeitsplatzsicherung im ländlichen Raum führen. Die ländliche Bevölkerung habe einen Anspruch auf Gleichwertigkeit ihrer Lebensverhältnisse, so die Union.

Den Bericht der Bundesregierung "Politik für ländliche Räume" (14/4855), der Ansätze für eine integrierte regional- und strukturpolitische Anpassungsstrategie enthält, nahm der Bundestag zur Kenntnis.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107053c
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