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07/2001
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Internationale Standards für den Schiffsverkehr national umsetzen

(vb) Verbindliche Vorschriften des internationalen Seesicherheitssystems sollen in Bundesrecht umgesetzt werden. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard" (14/6455) heißt es, die Regierung setze sich im Rahmen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation aktiv dafür ein, die Sicherheit einschließlich des maritimen Umweltschutzes zu verbessern. Die Exekutive arbeite in der Europäischen Union an der europaweiten Umsetzung der Sicherheitsanforderungen mit. Im Zuge dieser internationalen Bemühungen sei es nun notwendig, insbesondere auf den Gebieten Mindestsicherheitsanforderungen, Qualifizierung von Seeleuten an Bord, Hafenstaatkontrolle sowie Seeunfalluntersuchung Neuregelungen in nationales Recht umzusetzen.

In einem Antrag zur Schifffahrt treten SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6211) dafür ein, für künftige Einsätze bei Unglücken in der Ostsee eine einheitliche Einsatzstruktur zu schaffen, indem ein "Havariekommando" etabliert wird. Außerdem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass dauerhaft ausreichende Schlepperkapazität für die Sicherheit in der Ostsee bereitsteht. In der Begründung wird auf die Havarie des Holzfrachters "Pallas" im Jahre 1998 und eine Kollision in internationalen Gewässern vor der vorpommerischen Halbinsel Darß im März dieses Jahres verwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107068d
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