Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 09/2001 >
09/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Fachausschuss billigt Verkürzung des Grundwehrdienstes

(vt) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Verteidigungsausschuss am 17. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Bundeswehr (14/6881) in geänderter Fassung gebilligt. Die CDU/CSU stimmte gegen die Initiative, die FDP enthielt sich. Vorgesehen ist, den Wehrdienst von zehn auf neun Monate zu verkürzen. Zudem soll künftig die Möglichkeit bestehen, diese Dienstzeit je nach Bedarf der Streitkräfte am Stück oder in Abschnitten abzuleisten. Auch soll erreicht werden, dass in den Jahren 2002 bis 2006 bis zu 3.000 Berufssoldaten ab dem 50. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden können.

Die Union begründete ihr Votum unter anderem damit, sie sei mit den vorgesehenen Regelungen zur abschnittsweisen Ableistung des Wehrdienstes nicht einverstanden. Vertreter der Opposition bemängelten zudem, die Koalition habe ihre Absicht fallen lassen, eine Bestimmung des Soldatengesetzes, welche die Tätigkeit von Berufs- und Zeitsoldaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Wehrdienst regelt, aufzuheben.

Prüfung erbeten

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne wiederum setzten im Fachausschuss einen Antrag durch, in dem die Bundesregierung um Prüfung dieser Problematik gebeten wird. Die Regierung solle sich in einem Bericht dazu besonders damit befassen, ob die Sperrfrist zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes durch aus dem Wehrdienst ausgeschiedene Soldaten aufgehoben oder verkürzt werden kann.

Da der Bundesrat erklärt hatte, das Gesetz sei zustimmungspflichtig und zur Begründung darauf verwiesen hatte, auch das Verfahren von Landesbehörden werde geregelt (14/7089), beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalition, die entsprechenden Vorschriften zu streichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109030b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion