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09/2001
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Diskriminierung von Frauen beseitigen

(fa) Das Ziel, Diskriminierungen von Frauen zu beseitigen, wird von der Bundesregierung nach eigenen Angaben mit Nachdruck unterstützt. Sie will deshalb in drei Punkten das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen geändert wissen.

Dazu hat sie entsprechende Gesetzentwürfe (14/7009, 14/7011,14/7012) vorgelegt, die der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Oktober einstimmig angenommen hat.

So soll der bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch die Bundesrepublik Deutschland erklärte Vorbehalt in Bezug auf Artikel 7 Buchstabe b des Übereinkommens zurückgenommen werden. Er besagt laut Gesetzentwurf, dass der fragliche Artikel nicht angewandt wird, soweit ihm die Verfassungsbestimmung, "Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten", entgegensteht. Durch die im Dezember 2000 in Kraft getretene Änderung des entsprechenden Grundgesetzartikels, die den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage stellt und Frauen den Zugang in alle Bereiche der Streitkräfte ermöglicht, entfällt der Regierung zufolge die Notwendigkeit, den Vorbehalt aufrechtzuerhalten.

Aufgehoben werden soll weiter die Regelung des Übereinkommens, welche die jährliche Tagungsdauer des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau auf zwei Wochen beschränkt. Dies habe sich in der Vergangenheit als nachteilig für die Ausschussarbeit erwiesen, heißt es. Immer wieder sei es zu einem Rückstau bei der Prüfung von Staatenberichten und zu einer permanenten Überschreitung der Regeltagungsdauer gekommen. Ferner soll das Übereinkommen durch das im Dezember 2000 völkerrechtlich in Kraft getretene Fakultativprotokoll um zwei Kontrollverfahren ergänzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109045b
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