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09/2001
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GESETZENTWURF

Schuldrecht neu ordnen

(hh) Das Schuldrecht des Bundes soll neu geordnet werden. Mit einem Gesetzentwurf (14/7010) will die Bundesregierung außerdem die Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung reformieren.

Den Angaben zufolge gehen die bisherigen Regelungen auf vorkonstitutionelles Recht zurück und müssen daher auf eine neue, zeitgemäße Grundlage gestellt werden. Mit ihrer Initiative erhofft sich die Exekutive, den Vertrieb von Bundeswertpapieren wirkungsvoller zu gestalten, die Rechtsgrundlagen für Schuldbegründungen zu vereinheitlichen und zu erweitern und die bisherige Bundesschuldenverwaltung auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.

Die Möglichkeit des Direktvertriebes von Bundeswertpapieren werde auf eine zeitgemäße und gesetzliche Grundlage gestellt. Den Angaben zufolge werden mit dem Gesetzentwurf die Finanzierungsinstrumente benannt, die für die Kreditaufnahme zur Verfügung stehen. Außerdem werde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Wertpapiere des Bundes in der Regel nur noch in Form von Schuldbuchforderungen und nicht mehr als Urkunden vergeben würden. Der Gesetzentwurf wurde am 10. Oktober zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109050c
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