Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 09/2001 >
09/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANHÖRUNG ZUM STEUERÄNDERUNGSGESETZ 2001

Experten sehen noch einige Defizite

(fi) Zahlreiche Änderungsvorschläge zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Steueränderungsgesetz 2001 (14/6877) haben Sachverständige in ihren Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 10. Oktober vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es nach Regierungsangaben, steuerliche Vorschriften zu bereinigen, das Steuerrecht zu vereinfachen und an die Rechtsprechung sowie das EU-Recht anzupassen.

Der Bund der Steuerzahler hält den Entwurf für unzureichend. Er beseitige nicht die "gravierenden Mängel" früherer Steueränderungsgesetze und trage auch nicht wesentlich zur Steuervereinfachung bei.

Der Bund Deutscher Finanzrichter spricht sich für eine Änderung der steuerlichen Regelungen für Geldspielautomaten und andere Glücksspiele aus. Nach derzeitiger Rechtslage sei das unerlaubte Glücksspiel aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem erlaubten Glücksspiel in öffentlichen Spielbanken umsatzsteuerfrei, während das erlaubte Glücksspiel zusätzlich der Spielbankabgabe unterliege. Dies führe dazu, dass unerlaubtes gegenüber dem erlaubten Glücksspiel steuerlich begünstigt werde. Die Wirtschaftsverbände sprechen sich auch dagegen aus, die bisherige Zwei-Drittel-Regelung bei der Bewertung von noch nicht fälligen Ansprüchen aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen aufzugeben. Derzeit könnten solche Ansprüche wahlweise entweder mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträgen oder mit dem Rückkaufwert bewertet werden. Die Regierung will in ihrem Entwurf nur noch den Rückkaufwert zulassen. Die Verbände bezeichnen die Zwei-Drittel-Regelung dagegen als sinnvoll. Sie habe bei der Abgabe von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen erhebliche Bedeutung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109057b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion