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09/2001
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EINNAHMEN FÜR DIE TERRORBEKÄMPFUNG

Erhöhung der Tabak- und der Versicherungssteuer geplant

(fi) Der Bundestag hat die zunächst für den 19. Oktober geplante Erhöhung der Tabak- und der Versicherungssteuer vertagt. Anlass waren die Aussagen von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 16. Oktober. Den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/7062) zur Finanzierung der Terrorbekämpfung hatte der Bundestag am 12. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Mit den Einnahmen sollen der Terrorismus bekämpft und die innere und äußere Sicherheit erhöht werden. Den Tabaksteuersatz wollen die Fraktionen ab 2002 um 2 Cent pro Zigarette, die Besteuerung des Feinschnitts für selbstgedrehte Zigaretten prozentual in gleichem Umfang und die Versicherungssteuer von 15 auf 16 Prozent anheben.

In der Anhörung bat der Verband der Cigarettenindustrie, die Tabaksteuer in zwei Stufen mit ausreichendem zeitlichem Abstand zu erhöhen. Er begründete dies damit, dass im Falle einer Erhöhung in nur einer Stufe ab 2002 rund 1.000 Arbeitsplätze in der Tabakindustrie auf dem Spiel stünden. Die Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss befürchtete, dass es bei nur einem Schritt zu einem "Preiskrieg" kommen werde, mit der Folge, dass dem Fiskus trotz dieser Erhöhung nicht einmal mehr das heutige Steueraufkommen zur Verfügung stünde. Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller erklärte, da sich der Packungspreis für Automatenware auf 3,50 € erhöhen würde, müssten 830.000 Zigarettenautomaten auf diesen Preis umgestellt werden. Etwa ein Viertel der Geräte könne keine 50-Cent-Münzen annehmen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfahl, die Versicherungssteuer wegen der knappen Zeit erst zum 1. April zu erhöhen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109059b
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