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09/2001
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ANTRAG VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bei der Vergabe von Aufträgen auf Einhaltung der Tarife achten

(wi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen öffentliche Auftraggeber dazu verpflichten, Bau- und Verkehrsdienstleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Abgabe des Angebotes verpflichten, die am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktionen (14/6982) hervor.

Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer sollen in die "Tariftreue" einbezogen werden. Die Tariftreueverpflichtung solle für staatliche Auftraggeber bei öffentlichen Bauaufträgen und bei Dienstleistungsaufträgen gelten, soweit sie den öffentlichen Personennahverkehr betreffen. Um ein Aufblähen der Bürokratie zu verhindern, sei eine Bagatellklausel vorzusehen.

SPD und Bündnisgrüne wünschen sich ein einfaches, mittelstandsfreundliches, flächendeckendes und auch für ausländische Unternehmen leicht handhabbares Verfahren. Um die Tariftreueverpflichtung zu überprüfen, solle den öffentlichen Auftraggebern ein begrenzter Einblick in die Unterlagen der Unternehmen ermöglicht werden.

Unterstützt werden sollen sie dabei von Behörden wie der Bundesanstalt für Arbeit oder von Zolldienststellen. Unternehmen, die sich nicht an die Tarife halten, sollten mit Vertragsstrafen, einer Kündigung des Vertrages und dem zeitlich befristeten Ausschluss von weiteren öffentlichen Aufträgen belegt werden.

Zur Begründung heißt es, in beiden Sektoren führe der zunehmende Einsatz von Billiglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109077c
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