Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 10/2001 >
10/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

STEUERÄNDERUNGSGESETZ 2001 BESCHLOSSEN

Kleinvermieter müssen bei der Vergabe von Bauarbeiten keine Steuer abziehen

(fi) Der Bundestag hat am 9. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung steuerlicher Vorschriften (14/6877) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses vom 7. November (14/7340,14/7341). CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf, die PDS enthielt sich der Stimme. Die Änderungen an 29 Steuergesetzen und 6 Verordnungen sollen im Rechnungsjahr 2002 zu Steuermehreinnahmen von 26 Millionen DM führen.

Unter anderem nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, wonach Mieter, die nicht mehr als zwei Wohnungen vermieten, vom Anwendungsbereich der neuen Abzugssteuer für Bauleistungen befreit werden. Der Bundestag hatte im Mai beschlossen, dass Unternehmen bei der Vergabe von Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 Prozent des Auftragsvolumens vornehmen müssen, wenn das Unternehmen keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Dadurch soll illegale Betätigung am Bau verhindert werden.

Bescheinigung erforderlich

Die Union hatte sich kritisch zu der Praxis geäußert, wie diese Freistellungsbescheinigungen erlangt werden können. Viele große Unternehmen brauchten die Bescheinigung sofort, um Aufträge für die kommenden Jahre anzunehmen. Auch müsse garantiert werden, dass sie nicht wegen Differenzen mit dem Finanzamt verweigert werde.

Die Bescheinigung wird nach Aussage der Bundesregierung nur bei "schwerwiegenden Verstößen" gegen das Steuerrecht versagt. Es gebe eine Übergangsfrist, in der einbehaltene Abzugsbeträge nicht an das Finanzamt abgeführt werden müssen, wenn die Freistellungsbescheinigung nachträglich bis Ende Januar 2002 vorgelegt wird. Ausländischen Bauunternehmen werde das Beantragungsverfahren erleichtert, weil es für ihr Herkunftsland zuständige Zentralfinanzämter gebe.

Im Investitionszulagengesetz wird der Fördersatz von 15 auf 22 Prozent und die Förderobergrenze von 1.200 DM auf 1.200 € je Quadratmeter Wohnfläche für Investitionen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Altbauten und denkmalgeschützten Beständen der 50er-Jahre für die Zeit von 2002 bis 2004 erhöht. Der Selbstbehalt von bisher jährlich 5.000 DM wird auf 50 € pro Quadratmeter für nach 2001 begonnene Investitionen gesenkt. Gestrichen wird die Investitionszulage für selbstgenutzte Wohnungen ab 2002 bei alternativer Förderung durch Zuschüsse aus Mitteln des Regierungsprogramms "Stadtumbau Ost".

Die PDS lehnte vor allem die Änderung des Selbstbehaltes ab. Sie schlug vor, ihn zu belassen, wenn der Anspruchsberechtigte durch eine Bescheinigung der Gemeinde nachweise, dass die begünstigte Investition dem Stadtentwicklungskonzept nicht widerspreche. Dies sei notwendig, so die Fraktion, um die weitere Sanierung der ostdeutschen Wohnungen nicht zu gefährden. Im Plenum fand ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion (14/7363) jedoch keine Mehrheit.

"Fördervolumen erhöht"

Im Ausschuss hatte die CDU/CSU angemerkt, die geringere Investitionsförderung werde die negative Lage der Bauwirtschaft verschlimmern. Demgegenüber erklärten SPD und Bündnisgrüne, das Fördervolumen werde nicht verringert, sondern erhöht und zielgerechter eingesetzt.

Die Union kritisierte erhebliche materielle Änderungen auf Grund von Änderungsanträgen der Koalition, etwa die Abschaffung des begünstigten Umsatzsteuersatzes für Tierfütterungsarzneimittel. Die FDP sah keine Gesetzesvereinfachungen. Sie vermisste Anreize für Investitionen der Wirtschaft. Der PDS fehlten Gesetzesänderungen wie die Mehrfachgewährung der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer mit längeren Dienstzeitunterbrechungen pro Tag.

Zwei-Drittel-Regelung bleibt

Auf Grund einer Koalitionsinitiative wird auch die Möglichkeit beibehalten, noch nicht fällige Ansprüche aus Lebensversicherungen statt mit dem Rückkaufswert wie bisher mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge zu bewerten. Die bisherige Verwaltungsregelung, den erbschaftsteuerlichen Freibetrag sowie den bewertungsrechtlichen Abschlag bereits dann zu gewähren, wenn das Betriebsvermögen zu Lebzeiten des bisherigen Unternehmers auf den Nachfolger übertragen wird, hat der Gesetzgeber nun normiert.

Verlängert bis Ende 2004 werden die Härteausgleichsregelung im Wohngeldgesetz in den neuen Ländern und der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen. Klargestellt wird in dem Gesetz ferner, dass bei der Entfernungspauschale auch eine längere Strecke gewählt werden kann, wenn sie verkehrsgünstiger ist.

Zudem wird ein einheitlicher Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsberechtigte oder gleichgestellte Personen als außergewöhnliche Belastungen eingeführt. Schließlich entfällt in Zukunft die sechsjährige schädliche Verfügungssperrfrist bei der einkommensteuerbegünstigten Überlassung von Vermögungsbeteiligungen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110053a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion