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11/2001
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GESETZENTWURF DER CDU/CSU

Trittbrettfahrern das Handwerk legen

(re) Bei angedrohten und vorgetäuschten Straftaten soll es künftig möglich sein, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren auszusprechen. Dies sieht ein von der CDU/CSU vorgelegter Gesetzentwurf (14/7616) vor. Bisher betrug das Strafmaß höchstens drei Jahre.

Die Parlamentarier wollen die Strafandrohung erhöhen, um auf die Ereignisse seit dem 11. September zu reagieren. Infolge der Terroranschläge machten sich verantwortungslose Menschen Ängste der Bevölkerung .zu Nutze und täuschten kriminelle Attacken schweren Ausmaßes vor, indem sie Briefe oder Pakete versenden, die scheinbare Gefahren darstellen, so die Fraktion. Dieses Verhalten könne den öffentlichen Frieden empfindlich stören, sobald es der Bevölkerung bekannt werde. Zugleich seien umfangreiche Einsätze von Polizei und Rettungsdiensten die Folge, wenn die Verwendung biologischer Kampfstoffe angedroht oder vorgetäuscht würde. Die Abgeordneten wollen nach eigenen Angaben zum Ausdruck bringen, dass derartige Delikte schwerer geahndet werden müssten als bisher.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111048b
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