Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/2001 >
11/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

VOM BUNDESTAG BESCHLOSSEN

Hochschulen sollen Erfindungen für sich verwerten können

(re) Der Bundestag hat Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, Erfindungen der eigenen Beschäftigten zur Verwertung an sich zu ziehen, Patentschutz dafür anzumelden und sie wirtschaftlich zu verwerten. Einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (14/5975) nahm er am 30. November auf Empfehlung des Rechtsausschusses vom 27. November (14/7573) gegen das Votum von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS an.

Damit wird die bisherige Regelung, nach der Hochschullehrer frei über die Anmeldung und Verwertung ihrer Erfindungen entscheiden können, zu Gunsten der Hochschulen geändert. Nach Darstellung der Mehrheit werden dadurch die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, damit an den Hochschulen der Aufbau eines Patent- und Verwertungswesens in Angriff genommen werden kann. Der Rechtsausschuss änderte den Regierungsentwurf dahin gehend, dass die Regelfrist für die Erklärung an die Hochschule, eine Erfindung veröffentlichen zu wollen, zwei statt nur einen Monat betragen soll. Im Ausschuss hatte die SPD auf den Wunsch der Länder und Hochschulen hingewiesen, die Änderungen rasch umzusetzen, weil so mehr Patentanmeldungen zu erwarten seien.

Nur bei "Diensterfindungen"

In einer Erklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, das Recht des Dienstherrn zur Inanspruchnahme setze eine "Diensterfindung" voraus. Dazu zählten künftig auch Erfindungen aus wissenschaftlicher Tätigkeit an einer Hochschule. Diese umfasse neben der Forschung mit Mitteln der Hochschule auch die Forschung mit Drittmitteln. Erfindungen, die der Wissenschaftler bei einer Nebentätigkeit mache, seien frei, wenn sie keine Diensterfindung darstellten. Auch freie Erfindungen müssten der Hochschule aber mitgeteilt werden.

Die CDU/CSU hielt es nicht für sinnvoll, trotz der zu erwartenden Gesetzesnovelle diese Sonderregelung zu beschließen. Nicht zufriedenstellend gelöst sei auch das Problem der Erfindergemeinschaften, die eine immer größere Rolle spielten. Die FDP vertrat die Ansicht, dass das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen insgesamt novelliert werden müsse. Daher sei es nicht angebracht, das "Professorenprivileg" vorab zu behandeln. Die PDS erklärte, sie sei grundsätzlich für eine Änderung, habe aber noch Fragen.

PDS sieht Defizite

Mit Mehrheit haben der Bundestag und zuvor der Ausschuss einen Änderungsantrag der PDS (14/7652) abgelehnt. Die Fraktion hielt es für erforderlich, den Geltungsbereich auf außerhochschulische Forschungseinrichtungen zu erweitern.

Mit großer Mehrheit bei Enthaltung der PDS hat das Plenum auf Empfehlung des Rechtsausschusses einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen (14/5939) abgelehnt. Darin war unter anderem vorgesehen, dass künftig die Wissenschaftler an Hochschulen bei der Beteiligung am Verwertungserlös für eine Erfindung besser gestellt werden sollten.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zu dem mit dem Koalitionsentwurf wortgleichen Entwurf der Regierung zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (14/7565), der Bund müsse seine auf drei Jahre befristeten Finanzhilfen zum Aufbau von Verwertungsstrukturen verlängern. Die Regierung erklärt dazu, die "Verwertungsoffensive" sei bis Ende 2003 befristet. Über eine anschließende Förderung sei noch nicht entschieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111050a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion