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12/2001
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GEGEN CDU/CSU UND FDP

Parlament beschließt Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben

(ge) Das von der Koalition eingebrachte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (14/7144) hat der Bundestag am 14. Dezember gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS in geänderter Fassung verabschiedet. Damit soll der Ersatz durch einen gleichen Wirkstoff ("Aut-idem") zur Regel werden, wenn ein Arzt ein Arzneimittel verordnet hat, das nicht im unteren Preisdrittel zu finden ist.

Der Arzt habe aber die Möglichkeit, die Aut-idem-Regel auszuschließen. Damit sei im Rahmen der Ausschussarbeit den Bedenken der Ärzteschaft Rechnung getragen worden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Fachausschusses (14/7827). Zudem wird der Apothekenrabatt zeitlich begrenzt angehoben, wovon sich SPD und Bündnisgrüne ein Einsparvolumen der Krankenkassen in Höhe von 400 Millionen DM erhoffen.

Das Plenum verabschiedete einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnisgrünen (14/7858), wonach die Regierung spätestens Ende 2003 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Aut-idem-Regel vorlegen soll.

Den Angaben zufolge hat der Ausschuss auf die ursprünglich vorgesehene Preisabsenkung für nicht festbetragsgeregelte Arzneimittel verzichtet. Statt dessen hätten sich forschende Arzneimittelhersteller bereit erklärt, den gesetzlichen Krankenversicherungen 400 Millionen DM als "Solidarbeitrag" zu zahlen. Die Koalition erwartet, dass die Preise für nicht festbetragsgebundene Präparate in den nächsten Jahren stabil bleiben.

Die Opposition kritisierte, dass es keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung der Pharmabetriebe gebe. Auch werde im entsprechenden Änderungsantrag der Koalition keine konkrete Summe genannt, bemängelte die CDU/CSU. Sie sprach sich gegen einen "Staatsinterventionismus" bei der Preisbildung aus. Die Fraktion bezeichnete die Abgabe der pharmazeutischen Industrie als eine Sondersteuer. Die Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass der Solidarbeitrag mit dem Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) vereinbart worden sei. Das Geld komme den gesetzlichen Krankenversicherungen zugute, so dass diese entlastet würden.

Für die Regierung gibt es keinen Grund, die Zahlung im Detail gesetzlich zu regeln. Der VFA habe ein Angebot gemacht, auf das man sich geeinigt habe. Auch gebe es keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit des Topmanagements der pharmazeutischen Industrie zu zweifeln. Die Freidemokraten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Sonderzahlung der pharmazeutischen Industrie und befürchteten einen zu hohen bürokratischen Aufwand, so dass von den Zahlungen nicht viel übrig bleibe.

Auch die PDS äußerte sich kritisch gegenüber der vereinbarten Einmalzahlung. Dieser "Ablasshandel" sei nicht zu akzeptieren, auch wenn das Gesetz ansonsten gute Ansätze habe. Dazu gehöre der vierprozentige Preisabschlag auf nicht festbetragsgebundene Arzneimittel.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112043a
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