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12/2001
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AUSSCHUSS NAHM ZUR KENNTNIS

2 Milliarden € Zuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit

(hh) Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) wird im kommenden Jahr einen Bundeszuschuss von 2 Milliarden € erhalten. Dies geht aus dem Etat der Bundesanstalt hervor, den die Bundesregierung dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt und den der Haushaltsausschuss am 12. Dezember zur Kenntnis genommen hat.

Danach umfasst der Etat Einnahmen in Höhe von insgesamt 52,1 Milliarden € und Ausgaben in Höhe von 54,1 Milliarden €. Damit schließt er mit einem nicht durch die Rücklage gedeckten Defizit in Höhe von 2 Milliarden €, heißt es in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums.

Gegenüber dem laufenden Jahr sehe der Etat 2002 Mehreinnahmen in Höhe von rund 1 Milliarde € vor. Dem stünden Mehrausgaben von rund 2,4 Milliarden € entgegen. Die Mehrausgaben resultierten vor allem aus einem um rund 2 Milliarden w höheren Ansatz beim Arbeitslosengeld. Die BA erwartet im kommenden Jahr Beitragseinnahmen von 48,8 Milliarden €. Das sind 1 Milliarde w mehr als in diesem Jahr.

Die Einnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds wurden erneut mit 0,8 Milliarden € etatisiert. Bei den Ausgaben entfallen rund 14,2 Milliarden € auf die Eingliederungstitel. Damit bleibt der Ansatz gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr unverändert. 7,89 Milliarden € sind für Lohnersatzleistungen vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Berufsausbildungshilfe, Pflichtleistungen beruflicher Rehabilitation, Kurzarbeitergeld, Altersteilzeit sowie Jugend- und Langzeitarbeitslosenprogramme.

Für Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen nach dem Bericht insgesamt 22,1 Milliarden € zur Verfügung. Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion mit zwei Anträgen, in denen durch Umschichtungen erreicht werden sollte, dass die BA im kommenden Jahr auf einen Bundeszuschuss verzichten könnte. Gegen die Anträge stimmten die Koalitionsfraktionen und die PDS.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112051a
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