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01/2002
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Zu Deserteursurteilen Gesetz angekündigt

(re) Der Rechtsausschuss hat einen Antrag der PDS-Fraktion (14/5612) zur Aufhebung der NS-Unrechtsurteile gegen Deserteure unter Hinweis auf einen zu erwartenden Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits zweimal vertagt. Dies geht aus einem Bericht des Ausschusses (14/8114) hervor, den der Bundestag am 31. Januar beraten hat.

Die PDS hatte nach der Geschäftsordnung einen Zwischenbericht des Ausschusses über den Stand der Beratungen dieses Antrags verlangt, der am 10. Mai letzten Jahres in erster Lesung beraten worden war. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege zu erweitern.

Die Urteile gegen Deserteure der Wehrmacht sollen in die Auflistung der Regelfälle aufgenommen werden, die nach dem Gesetz aufgehoben sind, heißt es in der Vorlage. Weiterhin sei eine Regelung zu finden, die sicherstellt, dass Witwen und Kinder hingerichteter Deserteure eine Entschädigung erhalten können. Darüber hinaus sei zu prüfen, so die PDS, ob Kinder und Ehepartner, die unter der Verfolgung der Deserteure zu leiden hatten, eine Entschädigung erhalten können, auch wenn der Verurteilte nicht mehr lebt. Die Koalitionsfraktionen hatten im Ausschuss auf den noch ausstehenden Gesetzentwurf der Regierung verwiesen und mit ihrer Mehrheit durchgesetzt, dass die Beratung vertagt wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201030c
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