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02/2002
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Gesetzentwurf eingebracht

Versetzungen zeitlich mit Pensionierungen abstimmen

(aw) Die Bundesregierung möchte den Zeitpunkt, zu dem Beamte im Auswärtigen Amt in den Ruhestand eintreten, an den alljährlichen einheitlichen Versetzungstermin anpassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/8225) vorgelegt.

Ziel müsse es demnach sein, personalwirtschaftliche, organisatorische und außenpolitische "Störeffekte" zu vermeiden, die angesichts unterschiedlicher Termine für Versetzung und Ruhestandseintritt durch Vakanzen auftreten könnten. Zur Begründung wird angeführt, das Gesetz über den Auswärtigen Dienst folge dem Rotationsprinzip. Dieses beruhe auf dem regelmäßigen Personalaustausch von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes zwischen dem Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen. Da die Personalauswahl durch unterschiedliche Versetzungs- und Umsetzungszyklen erschwert werde, würden die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes seit 2001 nur noch zum 1. Juli eines jeden Jahres versetzt. Der einheitliche Versetzungstermin habe die Bedingungen für den Personalaustausch optimiert. Weiter heißt es, der Erfolg des einheitlichen Versetzungstermins hänge auch davon ab, dass Vakanzen durch über das Jahr verteilte Personalveränderungen möglichst vermieden werden. Um dies zu erreichen, müssten Pensionierungen möglichst auf den 30. Juni eines jeden Jahres konzentriert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202033c
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