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02/2002
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GESETZENTWURF EINGEBRACHT

Den Militärischen Abschirmdienst künftig auch im Ausland einsetzen

(vt) Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll künftig zum Schutz eines deutschen Bundeswehrkontingents für Auslandseinsätze eingesetzt werden. Die Bundesregierung begründet dies in ihrem Gesetzentwurf (14/8222) damit, dass die Bedrohung der militärischen Sicherheit und der persönlichen Sicherung von Bundeswehrangehörigen bei einer Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Friedensmissionen im Ausland grundsätzlich anders einzuschätzen sei als im Inland.

Deshalb solle der MAD ermächtigt werden, bei "besonderen" Auslandsverwendungen der Bundeswehr die Einsatzbereitschaft der Truppe und das Kontingent zu schützen.

Außerdem sei die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass er bei der Identifizierung betroffener Angehöriger der deutschen Streitkräfte das Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr (PERFIS) nutzen könne.

Als weiterer Grund wird angeführt, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr einem breiten Bedrohungsspektrum unterlägen. Dieses reiche von den allgemeinen Konfliktrisiken, die von Kampfhandlungen regulärer oder irregulärer Streitkräfte der Konfliktparteien ausgehen, über die klassischen Erscheinungsformen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten der Spionage, Sabotage und Zersetzung durch sicherheitsgefährdende Kräfte bis zum Terrorismus und zur Kriminalität in vielen Ausprägungsformen.

Die Regierung hält es für notwendig, verdeckte Maßnahmen von nachrichtendienstlich geschulten, erfahrenen Soldaten ausführen zu lassen. Die Ergebnisse dieser verdeckten Abwehrarbeit seien in ein qualifiziertes, zentral durch den MAD zu erstellendes nachrichtendienstliches Lagebild einzubringen. Aus Sicht der Regierung können die Aufgaben nicht durch den Bundesnachrichtendienst (BND) wahrgenommen werden. Der BND betreibe eine strategische Aufklärung, indem er Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland sammle. Die rein abwehrorientierte Informationssammlung obliege ihm hingegen nicht.

Im Übrigen möchte die Regierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf den Zugriff des MAD auf personenbezogene Daten aus dem Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr regeln. Der MAD sei auf bestimmte Grundpersonaldaten aus dem PERFIS "unbedingt angewiesen". Außerdem müsse das frühzeitige Bekanntwerden von Ermittlungen des MAD aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung der Belange der Betroffenen vermieden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202039a
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