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02/2002
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HOSPIZARBEIT

Zuschuss zu Kosten für Personal abgelehnt

(ge) Ambulante Hospizdienste sollen keinen Zuschuss zu den für ehrenamtliche Arbeitskräfte notwendigen Personalkosten erhalten. Dafür sprach sich der Gesundheitsausschuss am 20. Februar gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen aus, indem er einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (14/6754) ablehnte.

Die Länderkammer hatte argumentiert, dass mit einer solchen Zuschussregelung für die für die Vorbereitung, Betreuung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern anfallenden Personalkosten die Hospizarbeit als gesellschaftliche Aufgabe anerkannt werde. Damit sollte der Grundsatz "Ambulant vor stationär" gestärkt werden.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen auf das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, mit dem bereits eine finanzielle Grundlage für qualitätsgesicherte, ehrenamtliche Hospizarbeit geschaffen worden sei. Die von der Länderkammer vorgeschlagene Regelung sehe keine Wege vor, die Qualität des ehrenamtlichen Engagements auf diesem Gebiet sicherzustellen. Die anderen Fraktionen lehnten diesen Einwand ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202047b
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