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02/2002
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PDS fordert neuen steuerlichen Familienlastenausgleich ab 2003

(fi) Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, in einem Gesetzentwurf sicherzustellen, dass ab 2003 eine Reform des steuerlichen Familienlastenausgleichs in Kraft tritt.

Wie es in einem Antrag (14/8273) heißt, sollte das Einkommen unabhängig von der Lebensweise und der Lebensform besteuert werden. Auch sollten Familien durch die schrittweise Umwandlung des Kindergeldes in eine einkommensunabhängige Grundsicherung stärker am gesellschaftlichen Wohlstand beteiligt und ihr Armutsrisiko gemindert werden. Eltern seien von den Kosten der Kinderbetreuung zu entlasten.

In der Begründung heißt es, die unveränderte Beibehaltung des Ehegattensplittings verstärke die steuerlich Diskriminierung allein Erziehender. Durch die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages müssten sie Mehrbelastungen hinnehmen. Auch müsse den Familien ein höherer Anteil der Versorgungs- und Betreuungskosten zurückgegeben werden.

Die Reform der Familienförderung durch die Bundesregierung stelle eine annähernde Chancengleichheit aller Kinder nicht sicher, so die Fraktion. Die Lebenswirklichkeit von Familien mit hohen und mit niedrigen Einkommen drifte auch nach dem zweiten Gesetz der Bundesregierung zur Familienförderung weiter auseinander.

Im Mittelpunkt muss nach Meinung der Abgeordneten der Ausbau einer bedarfsorientierten und kostengünstigen institutionellen Kinderbetreuung stehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202054c
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