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03/2002
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Psychotherapeuten stärken

(ge) Um den Psychotherapeuten ein kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen, soll das Gesetz zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geändert werden. Dies fordert die FDP in einem Gesetzentwurf (14/8400). Die im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz geänderten Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung und die Fortsetzung der Bugetierung mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz seien Grund für die schlechte finanizielle Situation von psychotherapeutischen Praxen. Durch die Gesetzesänderung sollen die psychotherapeutischen Leistungen als Einzelleistungen vergütet werden, die durch feste Punktwerte abrechenbar werden sollen. Zudem solle zur Gegenfinanzierung die Selbstbeteiligungspauschale wieder eingeführt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203079c
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