Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 04/2002 >
04/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Initiative zur Hospizarbeit abgelehnt

(ge) Einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten durch die Krankenversicherung (14/6754) hat der Bundestag am 18. April gegen die Stimmen der Oppositionsparteien abgelehnt. Der Bundesrat hatte nach eigenen Angaben nicht vor, die mitmenschliche Zuwendung, die in der Sterbebegleitung insbesondere durch ehrenamtliche Arbeit selbst geleistet werde, zu vergüten. Das Problem der ambulanten Hospizdienste sei es, die Rahmenbedingungen zu sichern. Die ehrenamtlich Tätigen müssten in Einführungskursen auf ihre schwierigen Aufgaben vorbereitet werden.

Fachkräfte gefordert

Die Koalition begründete ihre Ablehnung damit, dass die Zusammenarbeit der Hospizdienst- mit erfahrenen Pflegedienstkräften und Ärzten zur Sicherstellung einer hohen Qualität gewährleistet sein müsse. Die Ehrenamtlichen müssten von qualifizierten Fachkräften angeleitet werden, damit sie sich nicht in ihrer schwierige Aufgabe, Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen, allein gelassen fühlten. Für die Union ist der Entwurf der Länderkammer "faktisch zu Makulatur" geworden, da die Koalition einen Änderungsantrag zu Hospizdiensten zum Pflegeleistungs- Ergänzungsgesetz eingebracht hatte. Diese Lösung leide allerdings unter dem gravierenden Mangel, dass sie mit der Anspruchsvoraussetzung der Fachlichkeit die Hürde für eine Förderung so hoch lege, dass ein Großteil der bestehenden ambulanten Hospizgruppen nicht in ihren Genuss kommen könne. Die FDP begrüßte den Entwurf, da er den Wünschen der Mehrzahl der Sterbenskranken gerecht werde, die letzten Stunden ihres Lebens in vertrauter Umgebung zu verbringen. Auch die PDS bemängelte, dass mit der Änderung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes auf Grund der engen Fördervoraussetzung keine positiven Auswirkungen auf die Hospizarbeit zu erwarten seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204025c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion