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04/2002
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Lokalisationsprinzip bei Zulassung entfällt

(re) Rechtsuchende können sich künftig in der ersten und zweiten Instanz eines Zivilprozesses vom Anwalt ihres Vertrauens beraten und vertreten lassen, auch wenn dessen Kanzlei ihren Sitz nicht im Bezirk des Oberlandesgerichts hat, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/8763) vorgelegt, der das in der Zivilprozessordnung für die Oberlandesgerichte verankerte Lokalisationsprinzip abschafft. Bislang können in Zivilprozessen vor einem Oberlandesgericht Rechtsanwälte nur dann auftreten und Parteien vertreten, wenn sie bei diesen Oberlandesgerichten zugelassen sind.

Zudem hatte die Bundesrechtsanwaltsordnung eine Simultanzulassung von Rechtsanwälten grundsätzlich ausgeschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204042a
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