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04/2002
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ANHÖRUNG IM RECHTSAUSSCHUSS

Experten über Änderung der Strafprozessordnung uneins

(re) Die molekulargenetische Untersuchung an sichergestelltem Spurenmaterial soll künftig nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung (14/7562) nur auf richterliche Anordnung hin möglich sein. Diesem Ziel stimmte die Bremer Generalstaatsanwältin Professor Kirsten Graalmann-Scheerer in ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Rechtsausschusses vom 24. April zu. Graalmann-Scheerer erklärt, entgegen der Auffassung einiger Landgerichte, die eine richterliche Anordnungen der molekulargenetischen Untersuchung für nicht erforderlich gehalten hatten, setze die Anfertigung einer DNA-Analyse eine richterliche Anordnung voraus. Sie sprach sich gegen das Gesetzesvorhaben des Bundesrats (14/5264) aus. Diese Regelung, die eine molekulargenetische Untersuchung auch ohne richterliche Anordnung vorsieht, verstoße gegen die Grundrechte des Menschen. Dem widerspricht Eva Schichl. Die Dezernatsleiterin im Bayerrischen Landeskriminalamt begrüßt den Entwurf des Bundesrats. Derzeit erschwere der Richtervorbehalt die praktische Arbeit der Polizei, begründet sie ihre Position, zumal die Gerichte unterschiedliche Verfahrensweisen praktizierten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204044c
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