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04/2002
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Gegen illegale Finanzströme noch wirksamer vorgehen

(in) Die Bundesregierung will der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus durch das Austrocknen illegaler Finanzströme die Grundlage entziehen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (14/8739) vorgelegt, den der Bundestag am 18. April zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat.

Vorgesehen ist, die vom Geldwäschegesetz geforderten Identifizierungs- und Anzeigepflichten bei verdächtigen Transaktionen zu verschärfen. Der bislang vorgegebene Schwerpunkt auf der Schnittstelle zwischen Bargeld und Buchgeld entspreche den Anforderungen des heutigen Massengeschäfts unbarer Finanztransaktionen nicht mehr, so die Regierung. So müssten verstärkt softwarebasierte Research- und Monitoringsysteme eingesetzt werden, um aus der Masse unbarer automatisierter Geschäfte computergestützt Verdachtsmomente für Geldwäsche herauszufiltern.

Angehörige freier Berufe sollen nicht verpflichtet werden, Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Prozessvertretung oder durch ihre rechtsberatende Tätigkeit erlangen, an Geldwäschebekämpfungsbehörden oder andere Stellen weiterzuleiten.

Anwälte stärker einbinden

Etwas anderes soll nur gelten, wenn der Anwalt weiß, dass der Mandant ihn bewusst zur Geldwäsche missbrauchen will. Anwälte, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler und Spielbanken sollen aber stärker als bisher in die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eingebunden werden. Darüber hinaus will die Regierung ein Verfahren der Weiterleitung einer Geldwäscheanzeige an die Strafverfolgungsbehörden sowie parallel dazu an die Zentralstelle im Bundeskriminalamt schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204046a
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