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04/2002
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HAUSHALTSJAHR 2001 ABGESCHLOSSEN

Die Entlastung beantragt

(hh) Die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2001 (Jahresrechnung 2001) hat das Bundesfinanzministerium beantragt (14/8729). Wie es heißt, leitet der Bundesrechnungshof seine Bemerkungen zu der Jahresrechnung dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zu. Der Bundestag wird gebeten, die Regierung nach der parlamentarischen Beratung der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu entlasten. Der Entlastungsantrag wurde am 25. April an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204055b
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