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04/2002
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FINANZAUSSCHUSS STIMMT ZU

Kfz-Zulassung soll an die Steuerzahlung per Lastschrift geknüpft werden können

(fi) Einstimmig hat der Finanzausschuss am 17. April einen Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (14/7466) angenommen. Darin wird empfohlen, in das Kfz-Steuergesetz eine Ermächtigung aufzunehmen, wonach die Aushändigung des Fahrzeugscheines davon abhängig gemacht werden kann, dass eine Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Bankkonto des Kfz-Halters erteilt worden ist und dass keine Steuerrückstände bestehen.

Die Länder erhoffen sich davon weniger Rückstandsfälle bei dieser Steuer. Die Bundesregierung hatte dem Entwurf in ihrer Stellungnahme zugestimmt. Während FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss dafür plädierten, die Kfz-Steuer abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen, wobei den Ländern ein Anteil am Mineralölsteueraufkommen zugestanden werden müsste, sah die SPD einen "Vorrang" der Länder bei der Gestaltung der Kfz-Steuer. Autos verursachten für die öffentliche Hand auch dann Kosten, wenn sie nicht fahren. Das Argument für eine Umlegung auf die Mineralölsteuer sei nicht zwingend. Die SPD begrüßte, dass sich die Länder auf diese Weise um eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung bemühen. Vertreter der Länder hatten in der Sitzung den Verwaltungsaufwand vor allem beim Einzug von Steuerrückständen und bei Vollstreckungskosten gesehen. Da es um sehr viele Fälle mit vergleichsweise geringen Beträgen gehe, verursache die zwangsweise Einziehung der Steuer einen hohen Aufwand.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204062a
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