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04/2002
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BESCHLUSS DES BUNDESTAGES

Über Zwangsarbeiter-Stiftung nur noch halbjährlich berichten

(fi) Die Bundesregierung soll künftig nur noch zweimal jährlich, am 30. September und am 31. März, dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den Stand der Auszahlungen und die Zusammenarbeit der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" mit den Partnerorganisationen vorlegen. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS (14/8612) vor, den der Bundestag am 18. April einstimmig angenommen hat.

Nach Vorlage des ersten Berichtes, demzufolge dank der guten Zusammenarbeit der Stiftung mit den Partnerorganisationen bereits Mitte Februar Gesamtzahlungen in Höhe von rund 2,2 Milliar- den DM für etwa 565.000 Antragsteller geleistet wurden, sei es nicht mehr erforderlich, diese Berichte vierteljährlich zu verlangen.

Anträge schneller bearbeiten

Der Bundestag sieht dringenden Bedarf, dass diejenigen Partnerorganisationen, die bislang vergleichsweise wenige Anträge bearbeitet und ausgezahlt haben, diese im Interesse der Opfer schneller bearbeiten. Dazu gehöre auch, dass sie den Opfern bei der Nachweissuche helfen und die erleichterten Nachweisverfahren des Gesetzes nutzen. Bei Bedarf sollten die vorgesehenen Nachweisersuchen beim Internationalen Suchdienst in Arolsen (Hessen) oder bei dem von der Bundesstiftung finanzierten Archiv-verbund gestellt werden.

Die Bundesstiftung hat nach dem Beginn der Auszahlungen im Juni 2001 bis zum 20. Dezember 2001 900,58 Millionen Euro an über 462.000 ehemalige Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer ausgezahlt. Dies geht aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Auszahlungen und die Zusammenarbeit der Stiftung mit den Partnerorganisationen (14/8673) hervor.

Im November habe die Bundesstiftung erste Auszahlungen nach Lettland und im Dezember nach Litauen vorgenommen, heißt es darin. Nach Estland seien bereits seit Anfang September Gelder überwiesen worden. Dem Bericht zufolge flossen im genannten Zeitraum 334,22 Millionen Euro nach Polen, 292,4 Millionen Euro an die Jewish Claims Conference als Partnerorganisation, 139,56 Millionen Euro in die Ukraine, 107,64 Millionen Euro nach Tschechien, 64,47 Millionen Euro nach Weißrussland, 18,94 Millionen Euro an die "International Organization for Migration" (IOM) als Partnerorganisation und 9,27 Millionen Euro nach Russland.

Die "International Commission on Holocaust Era Insurance Claims" (ICHEIC) dringt nach Regierungsangaben auf zusätzliche Vereinbarungen. Sie fordere bei ihren Mitgliedsunternehmen eine Überprüfung des Bestands der überkommenen Lebensversicherungen aus der Zeit von 1920 bis 1945 und des Ablaufs der Antragsbearbeitung. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen will dem Bericht zufolge prüfen, ob die Versicherer Ansprüche von Holocaust-Opfern oder deren Erben korrekt bearbeiten.

Liste veröffentlichen

Der ICHEIC wünsche auch die Veröffentlichung einer Liste von Versicherungsnehmern im Internet, die möglicherweise Verfolgte waren, um Berechtigten die Antragstellung zu erleichtern. Die Frage, ob eine derartige Liste aus dem Vergleich vorhandener Datenbanken von Versicherten der Verfolgungszeit mit Opferlisten oder aus anderen Quellen zu erstellen ist, werde derzeit zwischen der Stiftung, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und der ICHEIC verhandelt, heißt es in dem Bericht weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204063b
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