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05/2002
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MIT DER MEHRHEIT VON KOALITION UND PDS

Parlament beschließt die Errichtung von zwei neuen Bundesbehörden

(vs) Der Bundestag hat am 17. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit (14/8747,14/9008) in veränderter Fassung angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom 15. Mai (14/9064) an. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS votierten für das Vorhaben, CDU/CSU und FDP lehnten es ab.

Beschlossen wurde damit, zwei neue Bundesbehörden zu errichten, und zwar ein Bundesinstitut für Risikobewertung und ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der Aufgabe des Risikomanagements.

Derzeit werden Risikobewertung, Risikokommunikation und Risikomanagement auf Bundesebene zum großen Teil vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin wahrgenommen.

Diese Bundesoberbehörde wird aufgelöst, bislang von ihr wahrgenommene Aufgaben auf die beiden neuen Behörden übertragen. Darüber hinaus werden bestimmte Tätigkeiten der Biologischen Bundesanstalt (Pflanzenschutzzulassung) sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen) dem neuen Bundesamt zugeordnet. Diese Behörde übernimmt auch Managementaufgaben des Verbraucherschutzministeriums, die nicht als "ministerielle Kernaufgaben" eingestuft werden.

Risikobewertungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit mit Ausnahme des Tierseuchenbereichs nimmt künftig das Bundesinstitut für Risikobewertung vor.

Für die Tierseuchen bleibt nach wie vor die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere zuständig, die zusätzlich die Zulassung von Testsera, Testantigenen und Testallergenen übernimmt.

Im Verbraucherschutzausschuss hatten die Koalitionsfraktionen unterstrichen, dass die Regierung innerhalb eines Jahres den gesundheitlichen Verbraucherschutz als Folge der Lebensmittelskandale und von BSE neu organisiert habe. Auf der einen Seite gehe es um Risiko- und Krisenmanagement, auf der anderen Seite um Risikobewertung und Kommunikation. Durch die Errichtung zweier Behörden würden beide Seiten institutionell voneinander getrennt.

Die CDU/CSU kritisierte diese Trennung. Gerade beim Risikomanagement sei entscheidend, schnell reagieren zu können. Die Trennung vereinfache nicht die Entscheidungsprozesse, sondern schaffe ein schwerfälliges System, mit dem im Krisenfall nicht effizient reagiert werden könne. Die FDP bemängelte, dass der Entwurf zu unklaren Verantwortlichkeiten und einem Aufblähen der Bürokratie mit zusätzlichen Kosten führe.

Dagegen begrüßte die PDS die Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement. Der Ausschuss hatte Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf mit den Stimmen der PDS gegen das Votum von Union und FDP angenommen.

Bereits am 30. April hatte der Ausschuss Experten in einer Anhörung zum Regierungsentwurf befragt. Dabei wurden unter anderem mehr bürokratischer Aufwand und höhere Kosten durch das Gesetz befürchtet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205021a
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