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Februar 1/2003
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Verteidigungsausschuss

Arbeit für die Sicherheit

Der Verteidigungsausschuss ist das Gremium, das auf Seiten des Bundestages dem Bundesministerium der Verteidigung und dessen nachgeordneten Bereichen, also Streitkräften und Bundeswehrverwaltung, gegenübersteht. Aber auch Aspekte der internationalen Sicherheitspolitik gehören zum Arbeitsspektrum des Verteidigungsausschusses. Insofern ergibt sich die Notwendigkeit zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Ausschuss – was gelegentlich auch in gemeinsamen Sitzungen beider Gremien zum Ausdruck kommt.

Soweit es um die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte geht, muss auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages erwähnt werden, der eng mit dem Verteidigungsausschuss zusammenarbeitet und regelmäßig an dessen Beratungen teilnimmt. Das Amt des Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages ist in der Verfassung verankert und richtet sich insbesondere auf die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Truppe.

Eine besonders herausgehobene Position hat der Verteidigungsausschuss dadurch, dass er sich als einziger Ausschuss selbst als Untersuchungs- ausschuss einsetzen kann. Dies ist eine der stärksten Waffen des Parlamentes, um Regierungshandeln zu kontrollieren. Als Untersuchungsausschuss tagt der Verteidigungsausschuss bei den Beweisaufnahmen öffentlich, soweit nicht die militärischen Geheimhaltungspflichten dagegensprechen. Die Bewertungen werden in nicht öffentlicher Sitzung vorgenommen. Auch der „gewöhnliche” Verteidigungsausschuss tagt nicht öffentlich, und zwar in einer verschärften Form: Nicht einmal andere Mitglieder und Angehörige des Bundestages können ohne weiteres an den vertraulichen Sitzungen teilnehmen.

Ausschusslogo

Selbstverständlich berät der Verteidigungsausschuss über den jährlichen Haushalt des Ministeriums und gibt dem federführenden Haushaltsausschuss entsprechende Empfehlungen. Ein darüber hinausgehender Einfluss des Verteidigungsausschusses auf die Abwicklung des Verteidigungsbudgets ergibt sich aus der Verpflichtung des Verteidigungsministers, unabhängig vom Haushaltsgesetz Beschaffungsvorhaben von besonderer sicherheits- und militärpolitischer Bedeutung sowie alle Beschaffungen ab 25 Millionen Euro dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Selbst wenn diese im Haushaltsgesetz eingeplant sind, werden die Vorhaben nur umgesetzt, wenn der Verteidigungsausschuss zugestimmt hat.

Weil das Grundgesetz, unterstrichen durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes, den Einsatz deutscher Streitkräfte unter den Vorbehalt einer Zustimmung durch den Bundestag stellt, kommt dem Verteidigungsausschuss auch hier eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Ausschuss umfassend und fortlaufend mit allen geplanten und laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Dabei geht es nicht nur um militärische, sondern auch sicherheits- und bündnispolitische Erwägungen.

Um seine Arbeit effektiver zu gestalten, kann der Verteidigungsausschuss selbstständig Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einsetzen. In der vergangenen Wahlperiode hatte er den Unterausschuss „Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern“ eingerichtet, der sich vor allem mit dem Aufbau der Bundeswehr in den neuen Bundesländern befasste.

Der Ausschuss hat sich für die laufende Wahlperiode zudem vorgenommen, das Thema Sicherheitspolitik mehr in den Mittelpunkt der parlamentarischen Arbeit zu rücken. Durch die sicherheitspolitisch wesentlich veränderte Lage und durch das Phänomen des Terrorismus bekomme dieses Anliegen eine ganz neue und besonders gewichtige Bedeutung. Auch solle versucht werden, den alten Gegensatz zwischen Sozial- und Verteidigungspolitik noch weiter abzuschleifen und deutlich zu machen, dass Sicherheitspolitik alle Politikfelder berührt und ein starkes und enges Miteinander nötig macht.


Reinhold Robbe
„In diesem wichtigen Verfassungsausschuss geht es um die Sicherheit unseres Landes, unserer Verbündeten und nicht zuletzt um die der Bundeswehrsoldaten im Einsatz. Wir werden uns um eine stärkere Kohärenz zwischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik bemühen und versuchen, einen stärkeren Dialog über die Sicherheitspolitik mit anderen Politikfeldern herzustellen.“
(Reinhold Robbe, SPD, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. 30 Mitglieder, SPD: 13, CDU/CSU: 12,
B ’90/Grüne: 3, FDP: 2)
Reinhold Robbe.

reinhold.robbe@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301020a
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