Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2003 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2003 > Definitionsseiten für Artikel 0303018 >
Mai 3/2003
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

(3) Verpflichtungsermächtigung

Im Haushaltsplan vermerkte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen geben Planungssicherheit für mehrjährige Maßnahmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_3
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion