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Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der EuGH mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge sowie der von Rat oder Kommission erlassenen Normen zu sichern. Der EuGH besteht aus 15 Richtern und wird von 9 Generalanwälten unterstützt. Er ist vor allem zuständig für Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten sowie über Klagen der Kommission gegen einen Mitgliedstaat wegen Verletzung der Gemeinschaftsverträge (sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren); ferner entscheidet er über die Rechte und Pflichten der EG­Organe und über den Gerichtsschutz des Einzelnen gegen Akte der europäischen Gewalt. So kann bei Verletzung der Gemeinschaftspflichten Nichtigkeits­ oder Untätigkeitsklage sowie nach Nichtigkeitserklärung eines Gemeinschaftsaktes Amtshaftungsklage beim EuGH in Betracht kommen. Dem Gerichtshof ist seit dem Jahre 1989 ein weiteres Gericht zur Entlastung angegliedert worden: das Gericht erster Instanz (EuG).

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181214d
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