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Mehrere Versorgungen

Bei der Kritik an der "Überversorgung" der Politiker wird oft übersehen, dass die Tätigkeit als Abgeordneter oder als Mitglied der Regierung stets zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer ist. Hinzu kommt, dass die Übernahme hoher politischer Ämter nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf erfordert. Aus diesem Grunde wird für solche Inhaber öffentlicher Ämter allgemein eine Versorgung bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei auf Lebenszeit angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist, gewährt. Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, greifen immer Anrechnungsvorschriften. So werden z. B. auf die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied, angerechnet.

Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1335a
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