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März 1849 Reichsverfassung

Holzstich: Die Deputation der preußischen Nationalversammlung am 3. November vor dem König in Potsdam.
Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen (1840-61) und Deputation 1848 / W.J.
© dpa
Demokratische Republik oder Erbkaisertum? In der Verfassung muss zwischen den radikaldemokratischen und den monarchischen Forderungen ein ausgewogener Kompromiss gefunden werden. Dieser besteht in einer konstitutionellen Monarchie.

Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung soll die Regierungsgewalt von einem erblichen Monarchen, dem "Kaiser", und den von ihm ernannten Ministern ausgeübt werden.

Die Gesetzgebung liegt indessen beim Reichstag, der sich aus einem Staatenhaus und einem Volkshaus zusammensetzt.

Das Staatenhaus konstituiert sich je zur Hälfte aus Delegierten der Regierungen und der Landtage der Einzelstaaten. Das Volkshaus geht aus allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen hervor. Eng verbunden mit der Frage der Staatsform stellt sich für die Abgeordneten auch die Frage nach der äußeren Gestalt des neuzuschaffenden Staatsgebildes. Soll die Verfassung für ein "Großdeutschland" mit Österreich gelten oder für eine "kleindeutsche Lösung" mit den Einzelstaaten des Deutschen Bundes unter preußischer Führung und unter Ausschluss Österreichs? Von der Mehrheit wird eine Integration der nicht-deutschen Gebiete Österreichs abgelehnt. Österreich beharrt jedoch darauf, mit dem gesamten Staatsverband in das neuzuschaffende Reich einzutreten. So entscheidet man sich schließlich für eine "kleindeutsche Lösung".

Am 27. März 1849 wird die Verfassung verabschiedet. Einen Tag später wählt die Versammlung den preußischen König zum "Kaiser der Deutschen". Doch als eine Parlamentarierdeputation König Friedrich Wilhelm IV. am 3. April 1849 die Krone anträgt, lehnt dieser ab. Damit droht dem Unternehmen, auf parlamentarischem Wege in Deutschland Einheit und Freiheit zu erreichen, das Scheitern.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1848/g1848_5
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