Streifzug durch die
Geschichte
1949 Erste Wahlen zum Deutschen Bundestag
Als Alterspräsident eröffnet der frühere Reichstagspräsident Löbe die erste Sitzung des Bundestages am 7. September 1949 in Bonn.
© dpa
Nach einem mit Härte geführten
Wahlkampf bringt die erste Bundestagswahl am 14. August 1949 keiner
der beiden großen Parteien eine absolute Mehrheit. Die SPD
mit ihrem Kanzlerkanditaten Kurt Schumacher liegt mit 29,2 Prozent
der abgegeben Stimmen knapp unter den 31 Prozent von CDU/CSU.
Die politischen Parteien und ihre Wähler sind die wesentlichen Stützen und Triebkräfte für die Funktionsfähigkeit des neuen Staatswesens. Extremen politischen Kräften bleibt nur wenig Raum. Ein wichtiger Garant dafür ist nicht zuletzt auch das Wahlrecht.
Am 7. September 1949 wählen die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages Erich Köhler (CDU/CSU) zum Bundestagspräsidenten.
Der Eigenständigkeit des Parlaments - auch gegenüber dem jeweiligen Bundeskanzler und der Bundesregierung - gilt künftig Köhlers besonderes Augenmerk.
Bundeskanzler Dr. Adenauer stellt sein erstes Kabinett im Plenarsaal des Deutschen Bundestages vor. Obere Reihe: Hellwege, Schuberth, Heinemann, Scheffer, Seebohm. Untere Reihe: Storch, Erhardt, Niklas, Prof. Dr. Adenauer, Wildermuth, Blücher, Kaiser, Lukaschek.
© DBT, Franz Engels
Fünf Tage später wählt die Bundesversammlung Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten.
Und am 15. September 1949 wählt der Bundestag Konrad Adenauer mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und der Deutschen Partei (DP) zum ersten Bundeskanzler.
In den ersten beiden Legislaturperioden bewältigt der Bundestag 1682 Gesetzentwürfe und beschließt 1052 Gesetze. Dazu werden allein in der ersten Wahlperiode 5111 Ausschuss- und Unterausschusssitzungen abgehalten. Vergleicht man diese Zahl mit den 2435 Sitzungen der dritten Wahlperiode, so wird deutlich, dass der erste Bundestag wichtige Weichen für die weitere Entwicklung der Bundesrepublik zu stellen hat.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei zunächst die Frage nach der außenpolitischen Stellung der Bundesrepublik im Europa der Nachkriegszeit, insbesondere zu den Westmächten.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)
Die politischen Parteien und ihre Wähler sind die wesentlichen Stützen und Triebkräfte für die Funktionsfähigkeit des neuen Staatswesens. Extremen politischen Kräften bleibt nur wenig Raum. Ein wichtiger Garant dafür ist nicht zuletzt auch das Wahlrecht.
Am 7. September 1949 wählen die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages Erich Köhler (CDU/CSU) zum Bundestagspräsidenten.
Der Eigenständigkeit des Parlaments - auch gegenüber dem jeweiligen Bundeskanzler und der Bundesregierung - gilt künftig Köhlers besonderes Augenmerk.
Bundeskanzler Dr. Adenauer stellt sein erstes Kabinett im Plenarsaal des Deutschen Bundestages vor. Obere Reihe: Hellwege, Schuberth, Heinemann, Scheffer, Seebohm. Untere Reihe: Storch, Erhardt, Niklas, Prof. Dr. Adenauer, Wildermuth, Blücher, Kaiser, Lukaschek.
© DBT, Franz Engels
Fünf Tage später wählt die Bundesversammlung Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten.
Und am 15. September 1949 wählt der Bundestag Konrad Adenauer mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und der Deutschen Partei (DP) zum ersten Bundeskanzler.
In den ersten beiden Legislaturperioden bewältigt der Bundestag 1682 Gesetzentwürfe und beschließt 1052 Gesetze. Dazu werden allein in der ersten Wahlperiode 5111 Ausschuss- und Unterausschusssitzungen abgehalten. Vergleicht man diese Zahl mit den 2435 Sitzungen der dritten Wahlperiode, so wird deutlich, dass der erste Bundestag wichtige Weichen für die weitere Entwicklung der Bundesrepublik zu stellen hat.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei zunächst die Frage nach der außenpolitischen Stellung der Bundesrepublik im Europa der Nachkriegszeit, insbesondere zu den Westmächten.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_1