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1957 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Fotografie: Gruppenfoto der sechs Außenminister
Unterzeichnung des Schumannplans am 18.04.1951 im französichen Außenministerium in Paris. Die sechs den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle- und Stahl (Montanunion) unterzeichnenden Außenminister(v.l.): Paul van Zeeland (Belgien), Joseph Bech (Luxemburg), nicht identifiziert, Graf Carlo Sforza (Italien), Robert Schuman mit dem Dokument (Frankreich), Dr. Konrad Adenauer (Deutschland), Dirk Stikker (Niederlande) und eine weitere nicht identifizierte Person
© dpa
Vom Bundestagsbeschluss zum Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, "Montanunion", am 10. Januar 1952 führt ein direkter Weg zu den Römischen Verträgen. Darin vereinbaren am 27. März 1957 die sechs Mitgliedstaaten der Montanunion die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM bzw. EAG).

Mitglieder sind außer der Bundesrepublik Deutschland die Länder Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der EWG-Vertrag sieht vor, die Wirtschaftspolitik zu koordinieren und einen gemeinsamen Markt zu errichten.

Auf dem langen Weg zu Gleichberechtigung, Sicherheit und Souveränität im Rahmen der europäischen Integration spielt insbesondere das Verhältnis zu Frankreich eine große Rolle. Die deutsch-französische Aussöhnung und Zusammenarbeit gipfeln 1963 im Elysée-Vertrag.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_21
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