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Pflegeversicherung 1993

Fotografie: Eine Betreuerin hält die Hände einer alten Frau
Generationen, Pflege
© dpa
Die Deutschen werden im Durchschnitt immer älter. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Doch Pflege kostet. Das bisherige System der Krankenversicherung kann diese Kosten nicht mehr auffangen.

Nach umfangreichen Beratungen und zweimaliger Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt der Bundestag am 22. April 1994 dem neuen Gesetz zur Pflegeversicherung endgültig zu. Er erweitert das System der Sozialversicherungen um einen neuen Zweig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte Beiträge in die Pflegekassen ein. Damit die zusätzlichen Kosten die Arbeitgeber nicht zu stark belasten, wird fast überall im Bundesgebiet ein gesetzlicher Feiertag gestrichen.

Pflegebedürftige erhalten im Bedarfsfall Sach- und Geldleistungen, die nach drei Pflegestufen unterteilt werden. Personen, die häusliche Pflege leisten, werden künftig in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung abgesichert.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 12. Wahlperiode (1990-1994)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1990/g1990_7
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