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14. Wahlperiode
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Gäste des Senats der Tschechischen Republik besuchten den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 12. Dezember 2001 nahm eine vierköpfige Delegation des Senatsausschusses für Bildung, Wissenschaft, Kultur, Menschenrechte und Petitionen des Tschechischen Abgeordnetenhauses unter Leitung des Ausschussvorsitzenden, Herrn Frantisek Mezihorák, an einer Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages teil und konferierte anschließend mit Mitgliedern des Ausschusses unter Leitung von Frau Heidemarie Lüth, MdB. Neben grundsätzlichen Fragen der Behandlung von Eingaben und Petitionen wurde über die Wahrnehmung der jeweiligen Tätigkeit im parlamentarischen Geschehen und die Weiterentwicklung des Petitionswesens gesprochen.

Herr Frantisek Mezihorák (vorne links), Fau Heideamie Lüth, MdB (vorne Mitte), Frau Irena Ondrová (vorne rechts) Frau Marta Hubová (hinten links), Herr Antonin Petrás (hinten Mitte), Herr Josef Kanka (hinten rechts)

Herr Frantisek Mezihorák (vorne links)
Fau Heideamie Lüth, MdB (vorne Mitte)
Frau Irena Ondrová (vorne rechts)
Frau Marta Hubová (hinten links)
Herr Antonin Petrás (hinten Mitte)
Herr Josef Kanka (hinten rechts)

Die Gäste interessierten sich insbesondere für die Besonderheiten der Petitionsbearbeitung in einem föderalen Staatswesen, in dem sich neben dem Petitionsausschuss beim Deutschen Bundesstag noch 15 Petitionsausschüsse und 4 Bürgerbeauftragte bei den Länderparlamenten sowie im Falle Niedersachsens die Ausschüsse unmittelbar um die Eingaben kümmern.

Besonders beeindruckt zeigten sich die Gäste von der Präsenz des Petitionsausschusses im Internet. Aufgrund der modernen Saaltechnik im Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus konnten die Gäste mitverfolgen wie den Mitglidern des Petitionsausschusses der neugestaltete Internetauftritt und die Einstellung eines Formulars zur Einreichung von Petitionen unter der Rubrik Kontakt [HTML]  |vorgestellt wurde.

Die Gäste stellten ihrerseits ihre Zuständigkeiten und Arbeitsschwerpunkte dar. Als Besonderheit des Petitionswesens in der Tschechischen Republik merkten sie an, dass beide Kammern des Abgeordnetenhauses Petitionsausschüsse eingesetzt haben und zudem seit Ende 2000 ein Ombudsmann für die tschechischen Bürgerinnen und Bürger im Amt ist.

Die Bearbeitung der Petitionen erfolgt in groben Zügen ähnlich wie beim Deutschen Bundestag. Der Ausschuss teilt - ähnlich wie beim Deutschen Bundestag - den Petentinnen und Petenten in einem abschließenden Bescheid mit, welche ihm im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten er zur Lösung der Probleme eingesetzt hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a2/pet_aktuell/pet_tschech
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