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15. Wahlperiode
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Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin'
4.07.2005 Öffentliches Bürgerforum "Die Biomedizinkonvention des Europarates - jetzt unterzeichnen?" in Tübingen

Tübingen
© Deutscher Bundestag



Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" veranstaltete ein öffentliches Bürgerforum zum Thema "Die Biomedizinkonvention des Europarates - jetzt unterzeichnen?" am 4. Juli 2005 in Tübingen und diskutierte mit Ihren Gästen sowie mit Mitgliedern lokaler Bürgerinitiativen das Für und Wider der Biomedizinkonvention.

Das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" des Europarats von 1997, kurz "Biomedizinkonvention", ist seit Jahren Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Als erstes verbindliches völkerrechtliches Übereinkommen im Bereich der Biomedizin soll die Konvention auf diesem Gebiet die  Einhaltung ethischer Prinzipien sichern. In Deutschland ist das Abkommen bereits im Vorfeld seiner Entstehung auf massiven Widerstand gestoßen, so dass es bis heute nicht zu einer Unterzeichnung von deutscher Seite kam.

Den Kritikern waren die ethischen Schranken zu niedrig, den Befürwortern zufolge handelt es sich nur um Mindestanforderungen, über die die nationalen Regelungen hinausgehen können. Die Kritik richtete sich insbesondere gegen die Zulässigkeit von Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen. Weitere Schwerpunkte des Vertragswerkes sind der Umgang mit menschlichem Gewebe und Zellen, mit genetischen Daten sowie Interventionen in das menschliche Genom.

Seit August 2004 ist die Forschung mit Minderjährigen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ein Gendiagnostik-Gesetz ist geplant, die Gewebe-Richtlinie der EU wurde bereits verabschiedet. Diese veränderten Umstände lassen die Biomedizinkonvention in neuem Lichte erscheinen. Eine deutsche Unterzeichnung wird erneut debattiert.

Zeit

Ort

4. Juli 2005
9.45-16.00 Uhr

Hotel Stadt Tübingen
Stuttgarter Str. 97
72072 Tübingen




Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/ethik_med/veranstaltungen/05_07_04_tuebingen_biomedizinkonvention/
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