Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Verwaltung > Organigramm > Die Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltung des Deutschen Bundestages >
Gleichstellungsbeauftragte
[ Übersicht ]   [ weiter ]

Gleichstellungsplan
für die Verwaltung des Deutschen Bundestages
gültig vom 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2006

Präambel

Nach fast einem Jahrzehnt der Gleichstellung von Frauen und Männern kann für die Verwaltung des Deutschen Bundestages eine positive Bilanz gezogen werden. Dennoch ist es auch weiterhin notwendig, auf Verhältnisse hinzuwirken, in denen Frauen und Männer in gleicher Weise am Berufsleben bzw. an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen teilhaben. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit spielt hierbei nach wie vor eine wichtige Rolle, denn es sind oft noch die Frauen, die in der Bundestagsverwaltung zugunsten der Familie berufliche Einschränkungen in Kauf nehmen.

Um die notwendigen Verbesserungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu erreichen, gilt neben der Dienstvereinbarung als neue gesetzliche Grundlage das am 5. Dezember 2001 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Auf dieser Grundlage ist der Gleichstellungsplan zu erstellen. Ausdrücklich werden jetzt alle Beschäftigten verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Hierbei sind jedoch besonders die Vorgesetzten gefordert. Sie haben die Gleichstellung durch vorbildliche Personalführung und -förderung zu begleiten.

Der Gleichstellungsplan ersetzt den bisherigen Frauenförderplan. Er verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Gleichzeitig soll die falsche Vorstellung vermieden werden, dass Frauen aufgrund geringerer Qualifikation oder sonstiger Beeinträchtigungen gefördert werden müssen. Neben den sprachlichen Anpassungen enthält der Gleichstellungsplan auch inhaltliche Neuerungen, die durch konkrete Verfahrensregelungen zur Umsetzung der verbindlichen Zielvorgaben deutlich werden. Dabei erstrecken sich die im Gleichstellungsplan formulierten Ziele nicht nur auf die Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen, sondern auch auf alle anderen gleichstellungsfördernden Maßnahmen.

Erstmals ist die Verwaltung gefordert, unter eigener Federführung und frühzeitiger Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten für vier Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen und ihn mit dem Personalrat abzustimmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/orgplan/gleichstellung/100fr_ffpin
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion