Glossar
Wahlen
Beisitzer
Beisitzer bilden zusammen mit dem jeweiligen
Wahlleiter die
Wahlausschüsse.
Der Bundeswahlausschuss hat acht Beisitzer, die übrigen Wahlausschüsse sechs.
Die acht Beisitzer des Bundeswahlausschusses werden vom Bundeswahlleiter berufen, die Beisitzer der übrigen Wahlausschüsse vom jeweiligen Wahlleiter.
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Der Bundeswahlausschuss hat acht Beisitzer, die übrigen Wahlausschüsse sechs.
Die acht Beisitzer des Bundeswahlausschusses werden vom Bundeswahlleiter berufen, die Beisitzer der übrigen Wahlausschüsse vom jeweiligen Wahlleiter.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b02