Glossar
Wahlen
Nachwahl
Für eine Nachwahl kann es zwei Gründe
geben. Entweder konnte die Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk nicht stattfinden, z.B. wegen einer
Naturkatastrophe, oder ein zugelassener Wahlkreiskandidat starb
noch vor der Bundestagswahl.
Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis innerhalb von 3 Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, im zweiten Fall innerhalb von 6 Wochen.
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Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis innerhalb von 3 Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, im zweiten Fall innerhalb von 6 Wochen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/n/n03