Glossar
Wahlen
Passives Wahlrecht
"Passives Wahlrecht" meint, dass eine Person in
ein Amt gewählt werden kann. Beispielsweise können in das
Amt des Bundespräsidenten nur Deutsche gewählt werden,
die am Tag der Wahl das vierzigste Lebensjahr vollendet
haben.
Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich jeder wählbar, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach §13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.
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Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich jeder wählbar, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach §13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p/p05